DVAG – Deutsche Vermögensberatung
DVAG bietet Ihnen einen Nebenberuf
Bei der Deutschen Vermögensberatung haben Sie die Möglichkeit, erst auszuprobieren, ob der Beruf Vermögensberater zu Ihnen passt. Denn Sie können ihn auch im Nebenberuf ausüben – und so erst einmal testen, wie Ihnen selbstständiges Arbeiten liegt.
Vielleicht wollen Sie auch einfach etwas dazu verdienen? Das geht bei uns problemlos, ohne gleich den Beruf zu wechseln. Denn Sie bestimmen selbst, wieviel Zeit Sie in Ihre neue, selbstständige Tätigkeit investieren. Ergreifen Sie Ihre Chance bei der DVAG.
Jetzt wichtig für Sie:
Machen Sie vorab eine kurze Selbstanalyse für Unternehmensgründer. Wer als Selbstständige/r Erfolg haben will, sollte
- positiv denken
- seelisch und geistig gesund sein
- sich körperlich fit fühlen
- an den Erfolg seines Konzepts glauben
Untersuchungen zeigen: Diese Eigenschaften sind für Unternehmer noch wichtiger als fachliche Qualifikationen. Denn die können mit Fleiß und Lernbereitschaft auch nachträglich erworben und ausgebaut werden.
Passt ein Nebenberuf bei der DVAG zu Ihnen?
Erfahren Sie kurz von der DVAG, was man genau unter einem „Nebenberuf“ im Unterschied zum Hauptberuf versteht: Prof. Edgar Weiler, Rechtsanwalt und Justiziar der Deutschen Vermögensberatung, erklärt: „Es handelt sich um eine Tätigkeit, deren Arbeitszeit nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle beträgt. Außerdem muss sich die Art der Nebentätigkeit vom ausgeübten Hauptberuf unterscheiden.“ Wenn dies gegeben ist, steht der Ausübung eines selbstständigen „Nebenberufs“ bei der Deutschen Vermögensberatung nichts im Wege.
Deutsche Vermögensberatung: Nebenberuflicher Einstieg ohne Risiko
Wieso ein Nebenberuf bei der DVAG? Manche tun es, um sich mal ein Extra zu gönnen. Andere, weil es Spaß macht: Selbstständige Nebentätigkeiten liegen auf jeden Fall im Trend. 2,2 Millionen Deutsche arbeiten aktuell in einem Nebenjob. Seit Beginn der 90er-Jahre stieg die Zahl der Bundesbürger mit einem oder mehreren Nebenjobs sogar auf das Dreifache. Den Grund dafür sieht das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in der Neuregelung der Mini-Jobs im Jahr 2003: Da Arbeitnehmer auf Tätigkeiten, die mit bis zu 400 Euro vergütet werden, keine Lohnsteuern und Sozialabgaben zahlen, sind diese sehr beliebt. Erst recht an der Seite eines so erfolgreichen Partners wie der Deutschen Vermögensberatung.
Nebeneinkünfte mit der DVAG
Auch wenn Sie bei der Deutschen Vermögensberatung im ersten Schritt als Vertrauensfrau/-mann nebenberuflich einsteigen, sind Sie nicht sozialversicherungspflichtig. Denn im Regelfall sind Sie über Ihre hauptberufliche Tätigkeit bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber abgesichert. Um Sozial-, Renten- und Krankenversicherung müssen Sie sich also nicht kümmern. Sie zahlen weder Gewerbe- noch Umsatzsteuer und genießen bei der Einkommensteuer eine Freigrenze von 255 Euro im Jahr.
Informieren Sie sich auch bezüglich der Selbstständigkeit und eines Zweiteinkommens bei der DVAG.


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